Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)    Stand September 2020

 

 

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Gästezimmern und sonstigen Räumlichkeiten in Haus Lutherrose in Neuendettelsau sowie für alle weiteren Dienstleistungen, die erbracht werden. Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

  1. Anmeldung / Buchung

Durch den Buchungsvertrag kommt ein Vertrag mit dem Veranstalter bzw. dem Gast zustande. Bei Gruppenbuchungen verpflichtet sich der Veranstalter den ausgefüllten Rückmeldebogen, eine Teilnehmerliste und ein Veranstaltungsprogramm 18 Tage vor Beginn zurückzusenden. Das Tagungsshaus behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass sich die geplante Veranstaltung nachteilig auf den Tagungsbetrieb auswirkt oder andere Gäste belästigt werden.

  1. Anreise / Abreise

Die Gästezimmer stehen in der Regel am Anreisetag ab 15:00Uhr und am Abreisetag bis 09:00Uhr zur Verfügung. Kann die Anreise nicht zu den Bürozeiten erfolgen, ist eine vorherige Absprache mit der Tagungshausleitung zwecks Schüsselübergabe erforderlich.

  1. Preise

Für die Rechnungsstellung gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten. Bei Buchungen für einen Zeitraum nach dem 31.12. des aktuellen Jahres behalten wir uns Preisänderungen vor. Sonderleistungen werden nach Kostenvoranschlag bzw. nach Verbrauch berechnet. Bei Gruppenbelegungen erstellen wir eine Gesamtrechnung. Werden von den Teilnehmern Einzelrechnungen gewünscht, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr € 5,-.

  1. Verpflegungsleistungen

Als Vollpension gelten 3 Mahlzeiten am Tag. Vegetarische Kost ist nach rechtzeitiger Anmeldung (min. 21 Tage vor Anreise) möglich. Diät- oder Sonderkost bedarf der individuellen Anfrage und ist nur bedingt möglich. Hier ist auch eine Vorlaufzeit von min. 21 Tagen nötig. Zuschlag für Sonderverpflegung (z.B. vegan,…) € 1,50/Mahlzeit.

Eigene Getränke und Speisen dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Leitung. Gegebenenfalls wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.

  1. Gästezimmer / Tagungsräume

Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Haustiere können nicht mitgebracht werden. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Tagungsräume. Die Untervermietung der überlassenen Räume sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.

  1. Rücktritt / Storno bei Gruppenbuchungen

Bei Absage oder Teilausfall einer Buchung um mehr als 10% der Teilnehmerzahl, gelten die nachfolgenden Regelungen: 6 bis 3 Monate vor Anreise: € 5,- pro Person und Tag.  3 Monate bis 4 Wochen vor Anreise: 50% der gebuchten Leistungen

Ab 27. Tag bis Anreise: 75% der gebuchten Leistungen.

Sinkt bei einer Gruppenbuchung die Teilnehmerzahl unter 10 Teilnehmer, behalten wir uns vor, die Reservierung komplett zu stornieren.

Reist eine Gruppe mit weniger als 90% der gemeldeten Teilnehmerzahl an oder wird die Zeitspanne verkürzt, wird obige Regelung entsprechend angewandt. Kommt hier innerhalb von 6 Monaten eine wertmäßig vergleichbare Buchung des Gastes zustande, kann die Stornogebühr zu 100% auf den Tagungspreis angerechnet werden. Innerhalb von 12 Monaten werden 50% angerechnet.

Einzelne, nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten oder Übernachtungen werden entsprechend der Buchung berechnet. Die Vertragsbedingungen werden durch Unterschrift auf dem Belegungsvertrag anerkannt. Bei Buchungen für einen Zeitraum nach dem 31.12. des jeweiligen Jahres behalten wir uns Änderungen vor.

  1. Rechnung

Die Rechnung für Gruppenveranstaltungen wird an die bei der Buchung angegebene Rechnungsadresse als Gesamtrechnung ausgestellt. Einzelne nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten oder Übernachtungen werden entsprechend der Buchung berechnet.

Einzelrechnungen bei einer Gruppenbuchung sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Bearbeitungsgebühr pro Rechnung beträgt € 5,-. Die Bezahlung der Rechnung kann vor Ort bar oder nach Erhalt der Rechnung per Überweisung beglichen werden. Die Rechnungen sind bis zum Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar.

  1. Haftung

Haus Lutherrose haftet nur für Schäden von Gästen, wenn ein Verschulden des Betriebs vorliegt. Für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl mitgebrachter Sachen und/oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Haus Lutherrose haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände von Haus Lutherrose abgestellt wurden. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Fundsachen werden im Haus 6 Monate aufbewahrt, danach, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem Fundamt übergeben.

Die Benutzung der hauseigenen Teeküchen geschieht auf eigene Verantwortung. Das Haus haftet nicht für mögliche Erkrankungen, die auf mitgebrachte Lebensmittel oder deren Handhabung in der Küche zurückzuführen sind.

Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigungen im und am Haus z.B. am Mobiliar oder technischen Ausstattung, die durch ihn oder Teilnehmer der Gruppe verursacht wurden.

Die Aufsichtspflicht über Minderjährige obliegt den verantwortlichen Gruppenleitern bzw. den Erziehungsberechtigten.

Unser Haus ist mit einer Rauchmeldeanlage ausgestattet. Die Unkosten eines fahrlässig ausgelösten Fehlalarms trägt der Verursacher.

Im gesamten Tagungshaus und in der Kapelle gilt ein Rauchverbot. Sollte trotzdem insbesondere in den Gästezimmern geraucht werden und kann ein Raum deshalb nicht mehr weitervermietet werden, stellen wir den entstandenen Schaden, die eventuellen Ausfälle und die Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ansbach